- Beschlussrecht
- Be|schlụss|recht, das:[verfassungsmäßiges] Recht, Gesetze, Satzungen u. Ä. zu beschließen.
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Be|schlụss|recht, das <o. Pl.>: [verfassungsmäßiges] Recht, Gesetze, Satzungen u. Ä. zu beschließen: das B. des Bundestages.
Universal-Lexikon. 2012.